Pedelec-Trainings (E-Bikes) mit der Polizei Essen auf dem Karnaper Markt

E-Bikes, der neue Trend ist bei vielen Fahrradfahrern äußerst beliebt geworden. Doch man vergisst häufig, dass man nun mehr als nur ein Fahrrad im Straßenverkehr führt. In den Jahren 2020, 2021 und aktuell haben sich auf den Straßen und Wegen in NRW mehr Verkehrsunfälle ereignet, bei denen sich die Pedelec-Fahrer schwere Verletzungen zugezogen haben. Viele dieser Unfälle waren auf einen unsicheren Umgang mit dem E-Bike zurückzuführen. 

Daher bieten das Karnaper Bürgerbündnis 1999 e.V. und der Sportpark Karnap e.V. in Kooperation mit der Polizei NRW Essen, kostenfreie Pedelec Kurse im Juli, August und September für Erwachsene auf dem Karnaper Markt an.

Was sind die Inhalte der Kurse ? 

Neben der Vermittlung theoretischer Grundkenntnisse steht der sichere Umgang mit dem Zweirad im Vordergrund. Jeder Übungskurs dauert zwei Stunden. 

Was kostet der Kurs? Muss ich was mitbringen ? 

Die Übungskurse sind kostenfrei. Jeder Teilnehmer bringt sein eigenes Pedelec ( E-Bike ) und einen eigenen Fahrradhelm mit ( es besteht Helmpflicht ). 

Wann und wo finden die Kurse statt? 

Juli Kurstermin Mittwoch 13.07.2022, von 16:00 – 18:00 Uhr 

August Kurstermin Mittwoch 24.08.2022, von 16:00 – 18:00 Uhr 

September Kurstermin Mittwoch 14.09.2022, von 16:00 – 18:00 Uhr 

AUF DEM KARNAPER MARKT, 45329 Essen Karnaper Bürgerbündnis 1999 e.V. 

Wie kann ich mich anmelden? 

Anmeldungen und Anfragen per email unter : anmeldung@kbb1999.de oder telefonisch mittwochs von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter der Rufnummer 0201 43354569. Oder sprechen Sie die Vorstandsmitglieder des Karnaper Bürgerbündnis 1999 e.V. oder des Sportpark Karnap e.V. an. 

ACHTUNG : Es bestehen nur begrenzte Teilnehmerplätze zur Verfügung. Die Teilnahme am Kurs erfolgt auf eigene Gefahr! 

Besteht eine Pedelec-Versicherungspflicht? 

Die Versicherungspflicht von Pedelecs und E-Bikes orientiert sich an der möglichen Geschwindigkeit. Für E-Bikes ist eine gesetzliche Haftpflichtversicherung bereits ab einer möglichen Leistung von sechs Kilometern pro Stunde vorgeschrieben. Das Pflichtversicherungsgesetz regelt in Paragraf 2, Abs. 1, dass die Versicherungspflicht nur für Fahrzeuge besteht, die schneller als sechs Kilometer pro Stunde fahren. Das Fahren eines E-Bikes setzt den Mofa-Führerschein voraus. Diese Fragen können an diesem Tage auch durch die RÜ-Finanz GbR beantwortet werden.