Einrichtung von zwei Behindertenparkplätze auf der Karnaper Straße

Seit Juni 2022 fordert das KBB 1999 e.V. durch einen Antrag (07.06.2022) an die Bezirksvertretung V und dem Bezirksbürgermeister, die Einrichtung von zwei Behindertenparkplätze auf der Karnaper Straße, in der Ortsmitte, durch die Umwandlung der nicht genutzten Taxi-Wartezonen.
BIS HEUTE IST NICHTS PASSIERT!
Im Rahmen unserer Aktionswochen „Zukunft barrierefrei gestalten!“ verdeutlichen wir mit unserer erneuten Forderung, dass es den Ehrenamtlichen des Karnaper Bürgerbündnis 1999 e.V. nicht egal ist und erneuern unseren Antrag bei der Bezirksvertretung V:
Antrag des KBB 1999 e.V. vom 07.06.2022 auf Einrichtung von Behindertenparkplätze auf der Karnaper Str. (Ortsmitte im Stadtteil Karnap) durch Umwandlung der Taxi-Wartezonen
Nach der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V am 23.08.2022 wurde in der Niederschrift Nr. 14, Tagesordnungspunkt 18.3, vom Bezirksbürgermeister Hans-Willi Zwiehoff jedes Gremiumsmitglied aufgefordert, sich zu diesem Antrag Gedanken zu machen, um in der nächsten Sitzung zu einem Beschluss zu kommen.
Bis heute ist eine Entscheidung/Beschluss zur Einrichtung von Behindertenparkplätze, insbesondere ein Austausch mit der Bevölkerung und dem Antragsteller, durch die Karnaper Gremiumsmitglieder nicht gekommen.
Insbesondere fällt in der Niederschrift die Aussage der Integrationsbeauftragten der BV V Frau Simone Stodiek (SPD) auf, dass hier ein mangelhafter Sachverhalt vorgetragen wurde.
Es gibt keine Behindertenparkplätze in unmittelbarer Nähe der zwei Apotheken und der drei Ärzte.
Der Behindertenparkplatz an der Sparkasse befindet sich ca. 350 m in einer Sackgasse am Karnaper Markt (an der Sparkasse) und wird meistens von nichtschwerbehinderten Sparkassenbesuchern blockiert.
Um zu den Ärzten und Apotheken zu gelangen, sind erhöhte Anstrengungen für die Betroffenen an der Tagesordnung, weil Barrieren den Zugang zu diesen Einrichtungen erschweren. Eine Ortsbesichtigung mit dem Antragsteller wäre hier sinnvoll gewesen, was wohl nicht gewollt ist bzw. war.
Der Behindertenparkplatz bei den Geschäften REWE und ACTION ist privat und zweckgebunden und nur für die Kunden eingerichtet worden. Bei Fremdbenutzung kann eine Ordnungsstrafe eingeleitet werden.
Aus Sicht des KBB 1999 e.V. ist es daher zwingend notwendig für die Bürger:innen mit dem Merkzeichen:
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Eintrag „aG“ im Schwerbehindertenausweis)
Blinde Menschen (Eintrag „Bl“ im Schwerbehindertenausweis)
Schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen
Behindertenparkplätze im Ortskern (Karnaper Str.) bereitzustellen.
Die Aussage wird von den Ärzten und Apothekern nach Rücksprache unterstützt und befürwortet, die eine Zunahme von schwerbehinderten Menschen feststellen, die sich wegen der Schwere ihrer Beeinträchtigung dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Insbesondere ist der Personenkreis der COPD FEV 1 / FVC Betroffenen mit der Stufe III / Stufe IV aufgrund der schweren Atemwegserkrankungen auf kurze Wege zu den Ärzten und Apothekern angewiesen.
Die Behindertenparkplätze könnten zeitlich begrenzt sein, z.B. von Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr. Somit können auch andere Personen dort zu gewissen Zeiten parken.
Von der Inklusionsbeauftragten Frau Simone Stodiek im Bezirk V hätte man mehr Arrangement zum Abbau von Barrieren für Menschen mit Behinderungen erwartet. Eine Rücksprache mit den Bezirksinklusionsbeauftragten des KBB 1999 e.V., zum Antrag auf Umwandlung der Taxizonen zu Behindertenparkplätze wäre angebracht gewesen.
Das KBB 1999 e.V. beantragt daher die kurzfriste Entscheidung und Umsetzung des eingereichten Antrages.
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